AGB

Wir freuen uns, Sie demnächst in einem unserer Kurse begrüssen zu dürfen. Im Interesse eines
reibungslosen Ablaufs beachten Sie bitte folgende Regeln.

1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Im Interesse Ihrer Sicherheit und derjenigen aller anderen am Kurs beteiligten Personen bitten wir Sie, sich
während den praktischen Kursteilen unbedingt an die Anweisungen unserer Instruktorinnen und
Instruktoren zu halten. Bei groben Verstössen gegen diese Anweisungen oder gegen die Regeln des
Strassenverkehrsgesetzes können die Teilnehmenden – ohne Anspruch auf Rückzahlung des Kursgeldes
– vom Kurs ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich wird mit dem eigenen Fahrzeug gefahren
Die Zahl der Teilnehmenden ist bei allen Kursen beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge
ihres Eingangs berücksichtigt.
Der Veranstalter «Winterfahrkurse Kristall» behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder
abzusagen, wenn sich zu wenige Teilnehmende angemeldet haben oder die Wetterverhältnisse einen
ungefährdeten Kursbetrieb nicht zulassen. In diesem Fall wird das Kursgeld auf einen Ersatzkurs
übertragen oder auf Verlangen ohne weitergehende Entschädigung zurückbezahlt.

2. Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen
Erfolgt Ihre Umbuchung oder Annullierung 10 oder mehr Tage vor der Veranstaltung, wird keine Gebühr
fällig. Bei späterer Abmeldung werden Ihnen Annullierungsgebühren in der Höhe des halben Kursgeldes in
Rechnung gestellt. Massgebend ist der Tag des Eingangs Veranstalter «Winterfahrkurse Kristall». Bei
Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs wird das Kursgeld nicht zurückbezahlt.
Für geschlossene Kurse (Firmenkurse) gelten spezielle Bedingungen gemäss Offerte und Bestätigung.

3. Zahlungskonditionen
Die Zahlung hat mit dem Erhalt der Rechnung zu erfolgen.

4. Versicherungen
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

5. Datenschutz
Mit der Bezahlung der Rechnung berechtigen Sie den Veranstalter «Winterfahrkurse Kristall» Ihre
Personendaten aufzubewahren, für administrative Bearbeitung, statistische Analyse, Marketing zu
verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit
gebunden sind, weiterzugeben, sowie diese zur Entwicklung von neuen Produkten oder Dienstleistungen
im Rahmen der Weiterbildung zu verwenden.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Veranstalter «Winterfahrkurse Kristall» ist Schweizer Recht
anwendbar. Gerichtsstand ist Thun.